Allgemeine Informationen zu Psychotherapie
Psychische Belastungen können sowohl das Denken als auch das Fühlen und den Körper beeinflussen. So kann es zu Burnout, Angst, Depressionen und psychosomatischen Symptomen kommen. Psychotherapie versucht auf diese Prozesse Einfluss zu nehmen und durch gezielte Reize einen Gesundungsprozess anzustoßen.
Wirkt Psychotherapie?
Die Psychotherapie gibt es seit ca. 120 Jahren. In den letzten 50 Jahren wurde die Psychotherapie intensiv erforscht und es zeigt sich immer wieder das gleiche Ergebnis. Psychotherapie ist ausgesprochen wirksam und im Gegensatz zu Psychopharmaka ist die Wirkung meist auch nachhaltig. Die Wirksamkeit hängt aber von zahlreichen Faktoren ab. Bestimmte psychische und psychosomatische Symptome lassen sich auch nur mit einem bestimmten psychotherapeutischen Verfahren erfolgreich behandeln. Besonders überzeugende Wirksamkeitsnachweise finden sich für die kognitive Verhaltenstherapie und die psychodynamische Psychotherapie.
Wie wirkt Psychotherapie?
Dies ist abhängig von dem angewandten psychotherapeutischen Verfahren. Die Verhaltenstherapie setzt vorwiegend auf der Ebene des Umlernens und der Verhaltensänderung an. In der psychodynamischen Psychotherapie geht es hingegen darum die Gefühle hinter dem Verhalten bzw. den Symptomen zu verstehen. Letztlich geht es in der psychodynamischen Psychotheapie um eine gezielte Veränderung des Umgangs mit sich und anderen. Im Rahmen eines gelungenen psychotherapeutischen Prozesses kommt durch diese gezielte Veränderung ein Heilungsprozess in Gang, Belastungssymptome klingen ab und die Lebenszufriedenheit steigt.
Welche psychotherapeutischen Verfahren gibt es?
Psychotherapien gibt es viele, ihre Zahl wächst ständig. Die zahlreichen Verfahren leiten sich jedoch fast immer von einigen wenigen konzeptionellen Grundansätzen ab. Der konzeptionelle Ansatz des Verfahrens benennt die theoretische Grundannahme und die daraus abgeleitete therapeutische Zielvorstellung. Dabei ist die Verfahrensfrage keineswegs nur von theoretischer Bedeutung. Die Grundannahmen bestimmen in jeder Form der Psychotherapie die Herangehensweise und so letztlich auch den Behandlungserfolg. Offiziell sind derzeit vier verschiedene Verfahren durch die Psychotherapierichtlinien anerkannt:
- Kognitive Verhaltenstherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Psychoanalytische Psychotherapie
- Systemische Therapie
Aufgrund der überzeugenden therapeutischen Konzepte und bereits erbrachtem Wirksamkeitsnachweis sind diese vier Verfahren in Deutschland anerkannt und erstattungsfähig. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die psychoanalytische Psychotherapie werden gemeinsam auch als „Psychodynamische Psychotherapie“ bezeichnet. Insbesondere im angloamerikanischen Raum ist der Begriff „Psychodynamic psychotherapy“ geläufig.
Wo liegt der Unterschied zwischen den Verfahren?
Die Unterschiede zwischen den Verfahren sind erheblich. Dies bezieht sich sowohl auf das Krankheitsverständnis als auch auf die Behandlungstechnik und die Zielsetzung. So betrachtet die kognitive Verhaltenstherapie die Symptome – also beispielsweise eine bestimmte Angst – als die Erkrankung und setzt demnach das Abheilen der Symptome mit der erfolgten Heilung gleich. Die tiefenpsychologische und die psychoanalytische Psychotherapie sehen hingegen das Symptom – also beispielsweise die Angst – als Zeichen eines unbewussten Konflikts. In der tiefenpsychologischen und in der psychoanalytischen Psychotherapie würde man also nicht die Abheilung des Symptoms mit einer Heilung gleichsetzen da die Ursache durch einen Rückgang des Symptoms nicht unbedingt beseitigt sein muss. Ein sehr aussagefähiges und ungewöhnlich offenes Gespräch zwischen dem Psychoanalytiker Prof. Wolfgang Mertens und dem Psychotherapieforscher Prof. Klaus Grawe zu diesem Thema finden Sie hier.
Muss man sich für ein bestimmtes psychotherapeutisches Verfahren entscheiden?
Letztlich muss sich jeder Patient im ambulanten Bereich für einen Therapeuten entscheiden. Mit der Entscheidung für einen bestimmten Therapeuten fällt in der Regel auch die Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren da die meisten Therapeuten nur in einem Verfahren ausgebildet sind. Zudem kann – selbst bei verfahrensübergreifender Qualifikation des Therapeuten – immer nur eine Psychotherapie in einem der vier Verfahren beantragt werden. Die Ausschließlichkeit der Verfahren gründet auf den Psychotherapie-Richtlinien und ist inhaltlich gut begründet.
Wie findet man das passende Verfahren?
Die Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren ist erfahrungsgemäß durchaus anspruchsvoll. Dabei hängt der Erfolg der gesamten Behandlung wesentlich von der Wahl des passenden Verfahrens ab. Meist ist es jedoch nicht möglich das passende Verfahren allein von den vorliegenden Symptomen abzuleiten. So hängt das individuell passende Verfahren weniger von den vorliegenden Symptomen als von den Hintergründen der Beschwerden und der Zielsetzung des Betroffenen ab. Die kognitive Verhaltenstherapie zielt auf eine rasche Abheilung der Symptome. Bei der tiefenpsychologischen und der psychoanalytischen Psychotherapie geht es zwar ebenfalls um eine Besserung der Symptomatik, diese wird aber durch das Verstehen und Bearbeiten der emotionalen Hintergründe erreicht. Die Klärung des passenden Verfahrens ist von enormer Bedeutung für den Behandlungserfolg, gleichzeitig aber auch ausgesprochen komplex. Das passende Verfahren lässt sich deshalb am besten im Gespräch mit einem verfahrensübergreifend qualifizierten Experten klären.
Wie lange dauert Psychotherapie?
Dies hängt vom Verfahren und vom Schweregrad der Erkrankung ab. Als Kurzzeittherapie bezeichnet man psychotherapeutische Behandlungen mit einer Länge von bis zu 24 Stunden. In diesen Bereich fallen auch Kriseninterventionen. Verhaltenstherapeutische Langzeitzeittherapien benötigen zwischen 25 und 80 Stunden in einer Frequenz von einer Behandlungsstunde pro Woche. Tiefenpsychologische Langzeittherapien haben ein Kontingent zwischen 25 und 100 Stunden und werden üblicherweise ebenfalls mit einer Behandlungsstunde pro Woche durchgeführt. Verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologische Behandlungen dauern damit in der Regel zwischen ein und zwei Jahren. In bestimmten Fällen kann auch eine niedrigere Frequenz oder eine höhere Stundenanzahl sinnvoll sein. Das umfangreichste psychotherapeutische Verfahren ist die psychoanalytische Psychotherapie. Das psychoanalytische Standardverfahren hat eine Frequenz von 3 x pro Woche und eine Stundenzahl zwischen 160 und 300 Stunden. Eine psychoanalytische Psychotherapie dauert damit meist zwei bis drei Jahre.
Welche Rolle spielt die Frequenz der Therapie?
Die Frequenz der Psychotherapie spielt eine erhebliche Rolle für den Behandlungserfolg. Sie kann mit der Dosis eines Medikaments verglichen werden. Umso höher die Frequenz desto stärker die Wirkung. Dabei werden aber paradoxerweise psychotherapeutische Behandlungen mit steigender Frequenz nicht kürzer, sondern länger. Verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologische Behandlungen werden in der Regel mit einer Stunde pro Woche durchgeführt und dauern mit 45 bzw. 50 Stunden üblicherweise ca. ein Jahr. Psychoanalytische Psychotherapien haben in ihrer klassischen Form eine Frequenz von 3x/Woche und benötigen bei der üblichen Stundenzahl einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren. Frequenzen unterhalb von 1x/Woche sind nur in bestimmten Fällen sinnvoll. Sinnvoll kann jedoch beispielsweise eine monatliche Frequenz im Anschluss an eine Psychotherapie sein um den weiteren Verlauf beobachten und ggf. frühzeitig reagieren zu können.
Wer bezahlt Psychotherapie?
Psychotherapie ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Psychotherapie muss jedoch in einem der drei anerkannten Verfahren durchgeführt werden da bei der Finanzierung über die Solidargemeinschaft eben ein Wirksamkeitsnachweis vorliegen muss. Bei privaten Krankenkasse ist die Kostenübernahme nicht einheitlich geregelt. Bei fast allen privaten Krankenkassen ist es aber zumindest üblich, dass die ersten fünf Sitzungen (sog. „probatorische Sitzungen“) ohne Antragstellung übernommen werden. Anschließend hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Teilweise liegt eine Begrenzung der Kostenübernahme auf 20 oder 30 Stunden pro Jahr vor oder die Kostenübernahme erfolgt gestaffelt. Oft liegt aber auch keine Begrenzung vor und die Kostenerstattung erfolgt nach genehmigter Antragstellung (nach den 5 probatorischen Sitzungen) mit den üblichen psychotherapeutischen Kontingenten (s.o.).
Die psychotherapeutische Versorgung in München
In München gibt es laut Jameda ca. 2.400 Leistungsanbieter in Bezug auf Psychotherapie. Das hört sich erst einmal viel an, die Zahl schmilzt bei genauerer Betrachtung aber rasch zusammen. So hat ein wesentlicher Teil der dort genannten Leistungsanbieter gar keine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung. Diese Verwirrung ist möglich, da in Deutschland der Begriff „Psychotherapie“ in keiner Weise geschützt ist. Nur die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Das Psychotherapeutengesetz regelt dabei den Ausbildungsweg für Ärzte und Psychologen. Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine durch das Psychotherapeutengesetz anerkannte psychotherapeutische Mindestausbildung (Artikel: Vergleich der verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen). Für den Patienten birgt diese Unübersichtlichkeit ein erhebliches Risiko, da der Behandlungserfolg wesentlich von der Qualifikation des Psychotherapeuten abhängt und qualitativ schlechte Psychotherapie auch schaden kann. Hier ein Überblick über die drei wichtigsten Berufsgruppen mit anerkannter Ausbildung:
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Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie und nicht Medizin studiert. Das Leistungsangebot umfasst Psychotherapie. Tiefergehende medizinische Kenntnisse sind aufgrund des ausschließlich psychologischen Ausbildungshintergrunds nicht vorhanden. Psychologen können keine Medikamente verschreiben. Die meisten Psychotherapeuten in München sind Psychologen.
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Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiater haben Medizin studiert und sich anschließend auf Psychiatrie spezialisiert. Psychiater behandeln üblicherweise schwere psychische Erkrankungen und sind die Spezialisten für Psychopharmaka. Die meisten Psychiater in München arbeiten mit Kurzterminen und bieten keine Richtlinien-Psychotherapie an.
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Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie
Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie haben erst Medizin studiert und sich dann langjährig auf Psychotherapie spezialisiert. Sie bilden damit in unserem Gesundheitswesen quasi ein „Hybrid“ zwischen Psychologen und Psychiatern. Aus Sicht des Patienten ist diese sowohl breite als auch tiefe Qualifikation des Therapeuten eigentlich ideal. Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie sind jedoch im deutschen Gesundheitswesen immer noch die Ausnahme.
Herr Dr. Robert Willi ist Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie. Frau Dr. Sabine Willi ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und ärztliche Psychotherapeutin. Sie befinden sich damit in der Praxis diagnostisch und therapeutisch in besten Händen.
Behandlungsansatz der Praxis
In der Praxis wird mit einem psychodynamischen Behandlungsansatz gearbeitet. Dabei werden im Rahmen der psychodynamischen Psychotherapie auch verhaltenstherapeutische Techniken eingesetzt. Reine Verhaltenstherapie gehört aber nicht zum Behandlungsangebot der Praxis.
Wie ist der Ablauf?
In der Praxis für Psychotherapie in München werden die vorliegenden Symptome erst einmal fachärztlich abgeklärt. Anschließend kann das individuell passende Verfahren geklärt werden. Danach kann mit der psychodynamischen Behandlung in Form einer Psychotherapie oder auch eines Coachings begonnen werden. Sollte in Ihrem Fall eine psychodynamische Behandlung nicht die besten Behandlungserfolge versprechen, werden Ihnen persönliche Kontaktadressen von anderen hochspezialisierten Therapeuten ausgehändigt.
Was ist der erste Schritt?
Der erste Schritt ist immer ein Vorgespräch mit einer Länge von 25 Minuten. Für Kontaktanfragen und zur Terminvereinbarung füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Im Rahmen des Vorgesprächs kann Ihr Anliegen kurz besprochen werden. In diesem Gespräch können dann weitere Termine für die diagnostische Abklärung und die Behandlungsplanung vereinbart werden. Anschließend kann mit der Behandlung begonnen werden.
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