Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Art und Umfang der im Einzelfall erbrachten Leistungen sowie dem jeweiligen Steigerungssatz.
Diagnostik und Behandlungsplanung
Für die diagnostischen und probatorischen Sitzungen können Sie in der Regel mit Kosten im Bereich von 180 bis 220 € pro Sitzung rechnen. In der Regel werden für die diagnostische Abklärung und die Behandlungsplanung zwei bis vier Sitzungen benötigt.
Zur diagnostischen Abklärung gehören regelmäßig auch standardisierte Fragebogen- und testpsychologische Verfahren. Für einen Testblock (Durchführung, Auswertung und Besprechung) können Sie in der Regel mit Kosten von 100 bis 130 € rechnen. Bei speziellen Fragestellungen, etwa im Rahmen einer ADHS-Diagnostik, kommen zusätzliche standardisierte Testverfahren zum Einsatz. Hiefür entstehen weitere Kosten im Bereich von 70 bis 90 €.
Insgesamt können sich die Kosten der Diagnostik – je nach Fragestellung und Umfang der eingesetzten Verfahren – entsprechend erhöhen. Die voraussichtlichen Kosten werden im Einzelfall vorab mit Ihnen besprochen.
Psychotherapeutische Behandlung
Im Falle einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgt die Abrechnung ebenfalls über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Komplexität der Behandlung sowie dem jeweils angewandten Steigerungssatz.
Die voraussichtlichen Kosten sowie der geplante Behandlungsrahmen werden zu Beginn der Therapie ausführlich mit Ihnen besprochen.
Kostenübernahme und Versicherungsstatus
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Privat versicherte Patienten
Von privaten Krankenkassen wird meist ein wesentlicher Teil der Kosten übernommen. Die Kostenübernahme ist von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz bzw. prozentual oder gestaffelt. Bitte gehen Sie deshalb grundsätzlich davon aus, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden und eine gewisse Selbstbeteiligung erforderlich ist.
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Selbstzahler
Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Fall über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten entsprechen den oben dargestellten allgemeinen Abrechnungsgrundsätzen. Die Inanspruchnahme als Selbstzahler erfolgt unabhängig von einer Krankenversicherung und die Krankenkasse erhält in diesem Fall keine Informationen über die Behandlung.“
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Über Beihilfe versicherte Patienten
Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer privatärztlichen Versorgung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Behandlung im Rahmen des Beihilfeverfahrens wird nicht durchgeführt und es erfolgt keine Antragstellung bei Beihilfestellen. Beihilfeberechtigte Patienten können die Behandlung deshalb ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
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Gesetzlich versicherte Patienten
Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt. Eine Abrechnung über gesetztliche Krankenkassen oder im Kostenerstattungsverfahren wird nicht angeboten. Gesetzlich versicherte Patienten können daher ausschließlich im Rahmen einer Selbstzahlung behandelt werden.
